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5. Juli 2022

BG Nr. 2022/049

 

Bauherrschaft

Husi Kuno und Irene, Lerchenstrasse 5, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Husi Irene, Lerchenstrasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

E. + W. Bertschi AG, Reinacherstrasse 1084, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3570, Geb. Nr. 2175, Lerchenstrasse 5

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2022/067

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Lüscher Paul, Vordere Bergstrasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

Lüscher Paul, Vordere Bergstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3659, Geb. Nr. 2151, Vordere Bergstrasse 5

Bauobjekt

Verglasung des bestehenden überdeckten Sitzplatzes

 

 

BG Nr. 2022/071

 

Bauherrschaft

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Stockwerkeigentümergemeinschaft, Tunaugasse 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 1085, Sonnenbergstrasse - Tunaugasse

Bauobjekt

Neubau Unterflursammelstelle

Oeffentliche Auflage:           08.07.  – 08.08.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.