14. Juni 2022
BG Nr. 2022/005 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
DA Haustechnik AG, Kirchstrasse 26, 5737 Menziken |
Projektverfasser |
Dalipi GmbH, Kirchstrasse 26, 5737 Menziken |
Lage |
Parz. Nr. 2621, Geb. Nr. 1140, Tunaustrasse 10 |
Bauobjekt |
Sanierung bestehende Liegenschaft / Rückbau Ölheizung und Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung) |
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BG Nr. 2022/036 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Rainer und Andrea Martin, Flügelberg 331, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Baumann Holzbau-Innenausbau AG, Industriestrasse 2, 5712 Beinwil am See |
Lage |
Parz. Nr. 2129, Geb. Nr. 331, Flügelberg 331, Flügelberg 331.1 |
Bauobjekt |
Ersatzbau Garage / Umbau (Wohnraumerweiterung wird als Zimmer genutzt) / Ersatz Gasheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) |
Oeffentliche Auflage: 17.06.2022 - 18.07.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.