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17. Mai 2022

BG Nr. 2021/131

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sarena Bau- und Immobilien AG, Obere Haldenstr. 4, 5610 Wohlen

Projektverfasser

Sarena Bau- und Immobilien AG, Obere Haldenstr. 4, 5610 Wohlen

Lage

Parz. Nrn. 3145 und 4266, Winkelrain

Bauobjekt

Neubau 2 EFH und 3 Garagen

 

 

BG Nr. 2022/038

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach

Lage 

Parz. Nr. 1419, Kentuckystrasse

Bauobjekt

Gehwegsicherung "Kentuckystrasse" mittels Pfosten

 

 

BG Nr. 2022/054

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 804, Geb. Nr. 841, Neudorfstrasse 63

Bauobjekt

Aussentreppe, Türe anstelle Fenster, Gartensitzplatz

Oeffentliche Auflage:           20.05.2022 - 20.06.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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