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Baugesuchspublikationen

BG Nr. 2024/ 046

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Xhafer und Fatime Selmani, Breitestrasse 2a, 5734 Reinach

Projektverfasser

e.a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon

Lage

Parz. Nr. 2148, Geb. Nr. 3024, Breitestrasse 2a

Bauobjekt

Erweiterung Attikageschoss

 

 

BG Nr. 2024/ 047

 

Bauherrschaft  

Konsortium Rupphübelweg, c/o Architekturbüro Eichenberger AG, Titlisblick 3, 6280 Hochdorf

Grundeigentümer

Stadelmann & Stutz AG, Bruggmattweg 12, 5615 Fahrwangen
Architekturbüro Eichenberger AG, Titlisblick 3, 6280 Hochdorf

Projektverfasser

Architekturbüro Eichenberger AG, Titlisblick 3, 6280 Hochdorf

Lage

Parz. Nr. 817, 818, 819, Rupphübelweg 3 – 25 (Gestaltungsplan Rupphübel)

Bauobjekt

Neubau von fünf Einfamilienhäusern und sieben Doppeleinfamilienhäusern mit drei Autoeinstellhallen und neuer Erschliessungsstrasse, Aufstellen Bautafel; Projektänderung zu BG 2021-080: Anpassung Kanalisation

Oeffentliche Auflage:           04.07.  – 05.08.2024

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.