Baugesuchspublikationen
BG Nr. 2024/ 046 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Xhafer und Fatime Selmani, Breitestrasse 2a, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
e.a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon |
Lage |
Parz. Nr. 2148, Geb. Nr. 3024, Breitestrasse 2a |
Bauobjekt |
Erweiterung Attikageschoss |
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BG Nr. 2024/ 047 |
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Bauherrschaft |
Konsortium Rupphübelweg, c/o Architekturbüro Eichenberger AG, Titlisblick 3, 6280 Hochdorf |
Grundeigentümer |
Stadelmann & Stutz AG, Bruggmattweg 12, 5615 Fahrwangen |
Projektverfasser |
Architekturbüro Eichenberger AG, Titlisblick 3, 6280 Hochdorf |
Lage |
Parz. Nr. 817, 818, 819, Rupphübelweg 3 – 25 (Gestaltungsplan Rupphübel) |
Bauobjekt |
Neubau von fünf Einfamilienhäusern und sieben Doppeleinfamilienhäusern mit drei Autoeinstellhallen und neuer Erschliessungsstrasse, Aufstellen Bautafel; Projektänderung zu BG 2021-080: Anpassung Kanalisation |
Oeffentliche Auflage: 04.07. – 05.08.2024
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.