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15. März 2022

BG Nr. 2022/008

 

Bauherrschaft

CJK Estate AG, c/o Pascal Rode, Delphinstrasse 24, 5616 Meisterschwanden

Grundeigentümer

Bernhard Elsbeth, Aarauerstrasse 20, 5734 Reinach

Projektverfasser

Schröder Baumanagement GmbH, Schorenstrasse 6, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2249, Aarauerstrasse 20.2

Bauobjekt

Neubau Stellfläche Abfallentsorgung

 

 

BG Nr. 2022/011

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Fisch Othmar, Sonnenweg 9, 5734 Reinach

Projektverfasser

André Suter GmbH, Aarauerstrasse 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3253, Geb. Nr. 1622, Sonnenweg 9

Bauobjekt

Rückbau und Ersatz Oelheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Innenaufstellung

 

 

BG Nr. 2022/012

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Frey Beat und Doris, Bohnackerstrasse 8, 5734 Reinach

Projektverfasser

André Suter GmbH, Aarauerstrasse 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 3576, Geb. Nr. 2028, Bohnackerstrasse 8

Bauobjekt

Rückbau und Ersatz bestehende Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2022/013

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Holenstein Oliver und Yvonne, Schorenstrasse 29, 5734 Reinach

Projektverfasser

André Suter GmbH, Aarauerstrasse 6, 5712 Beinwil am See

Lage

Parz. Nr. 1169, Geb. Nr. 539, Schorenstrasse 29

Bauobjekt

Rückbau und Ersatz bestehende Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Innenaufstellung

Oeffentliche Auflage:           18.03. – 19.04.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.