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26. Oktober 2021

BG Nr. 2021/079

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hans Heinrich Weber, Vorderer Galliweg 8, 5734 Reinach

Projektverfasser

Johnny Gander, Vordere Bergstrasse 10, 5734 Reinach

Lage 

Parz. Nr. 1812, Vorderer Galliweg 8

Bauobjekt

Aufbau Hühnerställe mit Volièren, nachträgliches Baugesuch

 

 

BG Nr. 2021/115

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Premtim und Natalia Dervishaj, Winkelstrasse 19, 5734 Reinach

Projektverfasser

e.a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon

Lage

Parz. Nr. 4420, Winkelstrasse 19a

Bauobjekt

Neubau Einfamilienhaus

Oeffentliche Auflage:           29.10.2021 - 29.11.2021                   

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.