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14. September 2021

BG Nr. 2021/106

 

Bauherrschaft und  Grundeigentümer

Armin Casanova, Pilatusstrasse 47a, 5734 Reinach

Projektverfasser

Armin Casanova, Pilatusstrasse 47a, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1438, Geb. Nr. 677, Pilatusstrasse 47a

Bauobjekt

Umschreibung vom Schopf in Gewerberaum, Einbau Fenster

 

 

BG Nr. 2021/048

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Vilson und Lendita Nue, Breitestrasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

atelier süd GmbH, Herr Andrea Eichenberger, Hauptstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2613, Geb. Nr. 315a, Beinwilerstrasse 30

Bauobjekt

Rückbau bestehendes Einfamilienhaus, Neubau Dreifamilienhaus

 

 

BG Nr. 2021/124

 

Bauherrschaft

Arton Himaj, Egzon Himaj, Ganimete Himaj, Hazer Himaj, Seilbahnweg 14, 5303 Würenlingen

Grundeigentümer

Diverse

Projektverfasser

Arton Himaj, Seilbahnweg 14, 5303 Würenlingen

Lage

Parz. Nr. 622, 623, 624 und 626, Mülleracker 18

Bauobjekt

Hangsicherung mit Nagelwand + Deponie infolge Grundbruch

Oeffentliche Auflage:           17.09.2021 - 18.10.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.