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Hochbau

Die Abteilung Hochbau ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Planen und Bauen und berät private und öffentliche Bauherrschaften.

Bauvorhaben bedürfen in der Regel einer Baubewilligung. Pro Jahr werden etwa 250 Baugesuche, Anfragen und Vorentscheidgesuche eingereicht. Die meisten Baugesuche werden im ordentlichen Verfahren mit Ausschreibung abgewickelt. Einige Vorhaben, welche § 50 BauV entsprechen, können im vereinfachten Verfahren bewilligt werden. Zusätzlich werden rund 10 bis 20 Reklamegesuche eingereicht und bearbeitet.

Im Baubewilligungsverfahren werden nebst den baupolizeilichen Grundlagen (Zonenkonformität, Abstandsvorschriften, Gebäude- und Firsthöhe, Ausnützungsziffer etc.) Fragen des Städtebaus, der architektonischen Gestaltung, der Denkmalpflege und Erschliessung untersucht. Ebenso werden der energetische Nachweis, die Bauökologie und die Umgebungsgestaltung geprüft.

Die Bauordnung (BO) der Gemeinde Reinach vom 1. Juni 2016 bildet die kommunale Rechtsgrundlage für das Planen und Bauen auf Reinacher Gemeindegebiet.

Zusätzlich dazu sind insbesondere die einschlägigen kantonalen (Baugesetz BauG sowie dazugehörige Verordnung BauV) und eidgenössischen (Raumplanungsgesetz RPG) Erlasse anwendbar.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an den Leiter der Abteilung Hochbau Daniel Lüscher.