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27. Juli 2021

BG Nr. 2021/ 069

 

Bauherrschaft

Riedweg Adrian und Tanja, Pfeffikerstrasse 6, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Kaufmann Esther, Baselgasse 4c, 5734 Reinach

Projektverfasser

Riedweg Adrian und Tanja, Pfeffikerstrasse 6, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1621, Geb. Nr. 720, Gigerstrasse 16

Bauobjekt

Sanierung Wohnhaus, Einbau Dachfenster, Anbau Carport, Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2021/ 087

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kamavill Beratungen & Handel GmbH, Industriestrasse 22, 6215 Beromünster

Projektverfasser

Fischer Wärmetechnik AG, Schellenrainstrasse 23, 6210 Sursee

Lage

Parz. Nr. 3684, Geb. Nr. 2125, Herrenacker 3

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2021/ 090

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Leutwiler Urs, Holunderweg 8, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hug Sanitär + Heizungen AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3980, Geb. Nr. 2441, Holunderweg 8

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

 

BG Nr. 2021/ 101

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 3382 und Nr. 4063, Holenwegstrasse

Bauobjekt

Gehwegneubau Holenwegstrasse

Oeffentliche Auflage:           30.07.  – 30.08.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.