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8. Juni 2021

BG Nr. 2021/046

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Rushiti Driton und Lavdrime, Gigerstrasse 38, 5734 Reinach

Projektverfasser

e.a Partners AG, Industriestrasse 6, 8305 Dietlikon

Lage

Parz. Nr. 2075, Geb. Nr. 774, Stumpenbachstrasse 38

Bauobjekt

Umnutzung Vereinslokal in Wohnung, Umbau Studio im UG, Neubau Carport

 

 

BG Nr. 2021/056

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Ehrlich Angelika, Holenwegstrasse 72, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ehrlich Angelika, Holenwegstrasse 72, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2815, Geb. Nr. 1134, Holenwegstrasse 72

Bauobjekt

Einbau Studio in UG, Einbau Dachfenster, Erstellen von 4 Parkplätzen mit Stützmauer, Regenwassertank und neue Umgebungsgestaltung

 

 

BG Nr. 2021/059

 

Bauherrschaft

Kurt Weber AG Generalunternehmung, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Grundeigentümer Kurt Weber Immobilien AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Projektverfasser

Kurt Weber AG Generalunternehmung, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3092, Geb. Nrn. 1448 und 2675, Aarauerstrasse 66

Bauobjekt

Abbruch Einfamilienhaus und Garage

   
BG Nr. 2020/089  
Bauherrschaft Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach
Grundeigentümer Ortsbürgergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach
Projektverfasser Eberhard & Partner AG, General Guisan-Strasse 2, 5000 Aarau
Lage Parz. Nr. 828, Weidstrasse
Bauobjekt Sanierung 300m Kugelfanganlage; Projektänderung Rodungsgebiet

Oeffentliche Auflage:           11.06. – 12.07.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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