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30. März 2021

BG Nr. 2021/ 013

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Kölliker Armin und Therese, Zihlstrasse 46, 5712 Beinwil am See

Projektverfasser

Hans Lang Gartenbau AG, Griensammlerstrasse 8, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3439 und Nr. 674, Geb. Nr. 1857, Alpenweg 8

Bauobjekt

Neugestaltung der nordseitigen Umgebung

 

 

BG Nr. 2021/ 022

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Romano Felice und Catherine, Brunnwil 4, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser

Romano Felice und Catherine, Brunnwil 4, 5637 Beinwil (Freiamt)

Lage

Parz. Nr. 4110, Geb. Nr. 2610, Heimetweg 12

Bauobjekt

Umbau Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus, neue Kaminanlage für Schwedenofen, neue Gartengestaltung

 

 

BG Nr. 2021/ 025

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Notz Eduard und Maja, Brügelgasse 3, 5734 Reinach

Projektverfasser

Notz Eduard und Maja, Brügelgasse 3, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3812, Geb. Nr. 2323, Brügelgasse 3

Bauobjekt

Anbau Carport, nachträgliches Baugesuch

 

 

BG Nr. 2021/ 027

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach SIA/USIC AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 1043, Tunaustrasse

Bauobjekt

Sanierung Tunaustrasse mit Erneuerung Trinkwasserleitung

 

 

BG Nr. 2021/ 028

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Albisser Michael und Miriam, Chaletweg 12, 5734 Reinach

Projektverfasser

Albisser Michael und Miriam, Chaletweg 12, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2890, Geb. Nr. 1203, Chaletweg 12

Bauobjekt

Einbau Schiebetüre zu Balkon, Einkleidung Windfang

Oeffentliche Auflage:           06.04.  – 05.05.2021             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gesuch für die Grundwassernutzung zu Heiz- und Kühlzwecken für den Betrieb einer Wärmepumpe

Gesuchsteller:

Tulipan Kultur- und Begegnungszentrum

Anlagen:

1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 4213, Mattenfeldstrasse 5 in Reinach AG

Förderleistung:

2.50 l/s (150 l/min) Heizen und 2.50 l/s (150 l/min) Kühlen

Pumpenleistung:

Pumpe 1: 2.5 l/s (150 l/min)

Das Nutzungsgesuch liegt gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 06.04.2021 bis 05.05.2021 während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11 zur Einsichtnahme auf.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.