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9. März 2021

BG Nr. 2021/ 017

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Reber Davide, Rebackerweg 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Reber Davide, Rebackerweg 2, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 651, Geb. Nr. 278, Rebackerweg 2

Bauobjekt

Ersatzbau Laube mit Erweiterung Küche, Nutzung Flachdach Carport als Terrasse

Oeffentliche Auflage:           12.03.  – 12.04.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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