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2. Februar 2021

BG Nr. 2018/ 030

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Immo Domum AG, Rebackergasse 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Aregger Architekten AG, Oberdorf 22, 6018 Buttisholz

Lage

Parz. Nr. 3591, Rebackergasse 15

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage; Projektänderung Nr. 1: Erhöhung Dachaufbau

 

BG Nr. 2020/ 119

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Casanova Armin, Pilatusstrasse 47a, 5734 Reinach

Projektverfasser

Casanova Armin, Pilatusstrasse 47a, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1438, Geb. Nr. 677, Pilatusstrasse 47a

Bauobjekt

Umnutzung Wohnung EG in Verkaufsräume, Werbetafeln, Ersatz Fenster durch Türe

 

BG Nr. 2021/ 001

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 4286, Neudorfstrasse 

Bauobjekt

Neubau Unterflursammelstelle

 

BG Nr. 2021/ 002

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Coin Immo GmbH, Titlisstrasse 14, 5630 Muri

Projektverfasser

atelier süd GmbH, Hauptstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. 3848, Geb. Nr. 347, Sandgasse 28

Bauobjekt

Umbau und Umnutzung bestehende Büros in Studiowohnungen

Oeffentliche Auflage:           05.02.  – 08.03.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.