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25. November 2020

BG Nr. 2020/ 102

 

Bauherrschaft

Gehrig Reto und Christina, Untere Lenzstrasse 11, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Gehrig Reto, Untere Lenzstrasse 11, 5734 Reinach

Projektverfasser

Gehrig Reto und Christina, Untere Lenzstrasse 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. 1849, Geb. Nr. 960, Untere Lenzstrasse 11.2

Bauobjekt

Abbruch Schopf, Neubau Gartenhaus

 

BG Nr. 2020/ 066

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Stefan AG, Sempachstrasse 9, 6203 Sempach Station

Projektverfasser

Stefan AG, Sempachstrasse 9, 6203 Sempach Station

Lage

Parz. Nr. 3119 und Nr. 4136, Eichhörnliweg 51

Bauobjekt

Neubau Dreifamilienhaus

Oeffentliche Auflage:           27.11.2020 – 06.01.2021

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.