25. November 2020
BG Nr. 2020/ 102 |
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Bauherrschaft |
Gehrig Reto und Christina, Untere Lenzstrasse 11, 5734 Reinach |
Grundeigentümer |
Gehrig Reto, Untere Lenzstrasse 11, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Gehrig Reto und Christina, Untere Lenzstrasse 11, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. 1849, Geb. Nr. 960, Untere Lenzstrasse 11.2 |
Bauobjekt |
Abbruch Schopf, Neubau Gartenhaus |
BG Nr. 2020/ 066 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Stefan AG, Sempachstrasse 9, 6203 Sempach Station |
Projektverfasser |
Stefan AG, Sempachstrasse 9, 6203 Sempach Station |
Lage |
Parz. Nr. 3119 und Nr. 4136, Eichhörnliweg 51 |
Bauobjekt |
Neubau Dreifamilienhaus |
Oeffentliche Auflage: 27.11.2020 – 06.01.2021
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.