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29. September 2020

BG Nr. 2020/ 090

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Hiller Janine, Kleefeldstrasse 14, 5734 Reinach

Projektverfasser

ATRIUM-Design AG, Aarauerstrasse 8, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3710, Geb. Nr. 2126, Kleefeldstrasse 14

Bauobjekt

Anbau Wintergarten EG, Überdachung Sitzplatz UG, Ersatz und Vergrösserung Dachfenster

 

BG Nr. 2017/ 063

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

SADI Bau GmbH, Fahrweidstrasse 28, 8951 Fahrweid

Projektverfasser

Limmattal Immobilien GmbH, Rebackerstrasse 2c, 8955 Oetwil an der Limmat

Lage

Parz. Nr. 1246, Geb. Nr. 3061, Oelbergstrasse 12

Bauobjekt

Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle; Projektänderung Tiefgarage, Hecke, Mauer zu Parzelle Nr. 2607 und Grundriss

Oeffentliche Auflage:           02.10.  – 02.11.2020                       

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.