29. September 2020
BG Nr. 2020/ 090 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Hiller Janine, Kleefeldstrasse 14, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
ATRIUM-Design AG, Aarauerstrasse 8, 5734 Reinach |
Lage |
Parz. Nr. 3710, Geb. Nr. 2126, Kleefeldstrasse 14 |
Bauobjekt |
Anbau Wintergarten EG, Überdachung Sitzplatz UG, Ersatz und Vergrösserung Dachfenster |
BG Nr. 2017/ 063 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
SADI Bau GmbH, Fahrweidstrasse 28, 8951 Fahrweid |
Projektverfasser |
Limmattal Immobilien GmbH, Rebackerstrasse 2c, 8955 Oetwil an der Limmat |
Lage |
Parz. Nr. 1246, Geb. Nr. 3061, Oelbergstrasse 12 |
Bauobjekt |
Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle; Projektänderung Tiefgarage, Hecke, Mauer zu Parzelle Nr. 2607 und Grundriss |
Oeffentliche Auflage: 02.10. – 02.11.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.