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14. April 2020

BG Nr. 2020/ 018

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Pfister Andrea und Stalder Reto, Schorenstrasse 9, 5734 Reinach

Projektverfasser

Pfister Andrea und Stalder Reto, Schorenstrasse 9, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1161, Schorenstrasse 9

Bauobjekt

Erstellen Sichtschutzwand

 

BG Nr. 2020 / 017

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Eichenberger Tobias und Yvonne, Rathausgässli 31, 5600 Lenzburg

Projektverfasser

Gashi Qedrim, Ruswilerstrasse 1a, 6110 Wolhusen

Lage

Parz. Nr. 3552, Geb. Nr. 1919, Haldenstrasse 25

Bauobjekt

Umbau Garageneingang und Aussentreppe, Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

BG Nr. 2020/ 021

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2284, Pappelweg

Bauobjekt

Kanalisations- und Strassenneubau Pappelweg

 

BG Nr. 2020/ 026

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Giger Julius und Isabelle, Neudorfstrasse 13, 5734 Reinach

Projektverfasser

Hug Sanitär + Heizungen AG, Aarauerstrasse 70, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1015, Geb. Nr. 1663, Neudorfstrasse 13

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Ersatz Dachziegel, Aufbau Photovoltaik-Anlage

Oeffentliche Auflage:           20.04.  – 19.05.2020 

Erneute Ausschreibung aufgrund Fristenstillstand gemäss § 3 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus vom 1. April 2020.

Das Baugesuch kann in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung nach telefonischer Terminvereinbarung oder auf der Homepage der Gemeinde Reinach (www.reinach.ag) eingesehen werden.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.