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30. März 2020

BG Nr. 2020/ 018

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Pfister Andrea und Stalder Reto, Schorenstrasse 9, 5734 Reinach

Projektverfasser

Pfister Andrea und Stalder Reto, Schorenstrasse 9, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 1161, Schorenstrasse 9

Bauobjekt

Erstellen Sichtschutzwand

 

BG Nr. 2020 / 017

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Eichenberger Tobias und Yvonne, Rathausgässli 31, 5600 Lenzburg

Projektverfasser

Gashi Qedrim, Ruswilerstrasse 1a, 6110 Wolhusen

Lage

Parz. Nr. 3552, Geb. Nr. 1919, Haldenstrasse 25

Bauobjekt

Umbau Garageneingang und Aussentreppe, Neue Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

BG Nr. 2020/ 021

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Segesserweg 6, 5000 Aarau

Lage

Parz. Nr. 2284, Pappelweg

Bauobjekt

Kanalisations- und Strassenneubau Pappelweg

Oeffentliche Auflage:           06.04. – 05.05.2020  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.