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15. Januar 2020

BG Nr. 2019 / 128

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4261, Geb. Nr. 50, Hauptstrasse 71

Bauobjekt

Aufstellen beleuchteter Werbepylon

 

BG Nr. 2019 / 126

 

Bauherrschaft und

Peter Leutwyler, Hintere Bergstrasse 49, 5734 Reinach

Grundeigentümer

 

Projektverfasser

Peter Leutwyler, Hintere Bergstrasse 49, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3484, Hintere Bergstrasse 49.1

Bauobjekt

Neubau Carport

Oeffentliche Auflage:           20.01. – 18.02.2020  

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.