23. Oktober 2019
BG Nr. 2019 / 033 |
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Bauherrschaft |
AlpenPlakat AG, Bösch 80A, 6331 Hünenberg |
Grundeigentümer |
Euphorie AG, Hauptstrasse 19, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
AlpenPlakat AG, Bösch 80A, 6331 Hünenberg |
Lage |
Parz. Nr. 1445, Hauptstrasse 19 |
Bauobjekt |
Erstellen Plakatanschlagstelle für Wechselwerbung |
Oeffentliche Auflage: 28.10. – 26.11.2019
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.