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25. September 2019

BG Nr. 2019 / 057

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sejdini Fatmir und Edije, Griensammlerstrasse 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Sejdini Fatmir und Edije, Griensammlerstrasse 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4001, Griensammlerstrasse

Bauobjekt

Erstellen Abstellplatz für PKW

 

BG Nr. 2019 / 106

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Marzohl  Werbetechnik AG, Mechanikerweg 4, 5734 Reinach

Projektverfasser

Marzohl  Werbetechnik AG, Mechanikerweg 4, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2334, Geb. Nr. 2346, Mechanikerweg 4

Bauobjekt

Erstellen Reklameanlage, Fassadenbeschriftung und Leucht-Logo

 

BG Nr. 2019 / 107

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 701, Geb. Nr. 742, Heuweg 11

Bauobjekt

Rückbau Tankanlage und Baracken, Einbau Rolltor, Anpassung Zaun und Neubau Veloständer

 

BG Nr. 2019 / 108

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Bau und Planung Regionalzentrum, Heuweg 11, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 2843, Neudorfstrasse 6

Bauobjekt

Ersatz und Erweiterung Veloständer Schulhaus Neumatt

Oeffentliche Auflage:          30.09. – 29.10.2019

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.