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Naturschutz

In der Bau- und Nutzungsordnung sind Naturschutzzonen für Kulturland, Wald und Naturobjekte festgelegt. Die Naturschutzzonen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für schutzwürdige Pflanzen und Tiere sowie von typischen Einzelobjekten. Dazu zählen u.a. die Naturschutzzonen Kulturland (Magerwiesen, artenreiche Heuwiesen, Feuchtstandorte, Weiher), der Naturschutz im Wald (Altholzinseln, Laubmischwald, Kiesgrube), die Hecken, Feldgehölze oder Aussichtspunkte, aber auch Baumreihen und Alleen. Die Bau- und Nutzungsordnung bezweckt, die mit der Nutzungsplanung geschützten Lebensräume von seltenen und bedrohten Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzen- und Tiergemeinschaften langfristig und ungeschmälert zu erhalten, wenn nötig zu verbessern und im Sinne des ökologischen Ausgleichs nach Möglichkeit zu vernetzen.

Der Gemeinderat hat eine Natur- und Landschaftsschutzkommission mit fünf Mitgliedern als beratendes und mitgestaltendes Organ für alle Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes bestellt. Der Natur- und Landschaftsschutzkommission gehören an:

Bär Martin, Vordere Bergstrasse 33
Haustein Evelyne, Sonnenbergstrasse 30
Hediger Bernadette, Rebackerweg 30
Stalder Bea, Lindenquartier 5
Lanz Rudolf, Vizeammann, Breitestrasse 45, Vertreter Gemeinderat
Kyburz Helene, Bau und Planung

Bau- und Nutzungsordnung
Kulturlandplan

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