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1. November 2022

BG Nr. 2022/023

 

Bauherrschaft  

Franz Stadelmann, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Franz Stadelmann GmbH, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach
Franz Stadelmann, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach
Dormann Fahrzeugbedarf AG, Neumühlestrasse 2, 5734 Reinach

Projektverfasser

Stadelmann + Stutz AG, Bruggmattweg 12, 5615 Fahrwangen

Lage

Parz. Nr. 3944, Geb. Nr. 379, Neumühlestrasse 2

Bauobjekt

Erweiterung Gewerbehaus durch Aufbau Lagerraum

 

 

BG Nr. 2022/105

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Sait Alija, Aarauerstrasse 16a, 5734 Reinach
Burim Alija, Aarauerstrasse 16b, 5734 Reinach

Projektverfasser

Sait Alija, Aarauerstrasse 16a, 5734 Reinach
Burim Alija, Aarauerstrasse 16b, 5734 Reinach

Lage 

Parz. Nr. 4406, Geb. Nr. 3075, Aarauerstrasse 16a / 16b

Bauobjekt

Neubau Swimmingpool, Einfriedung Parzelle, Einbau Glasschiebe-wand

 

 

BG Nr. 2022/120

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Silvia Vogel, Löhrenstrasse 19, 5734 Reinach

Projektverfasser

Achermann Kaminbau AG, Richensee 4, 6285 Hitzkirch

Lage

Parz. Nr. 3163, Geb. Nr. 1520, Löhrenstrasse 19

Bauobjekt

Einbau Holzofen mit neuem Kamin

Oeffentliche Auflage:           04.11.2022 - 05.12.2022

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.