6. September 2022
BG Nr. 2022/070 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Müller Thomas und Julienne, Hintere Bergstrasse 14, 5734 Reinach |
Projektverfasser |
Seiler Immobilien AG, Kirchgasse 3, 6287 Aesch |
Lage |
Parz. Nr. 1781, Geb. Nr. 193, Hintere Bergstrasse 14 |
Bauobjekt |
Neue Umgebungsgestaltung bei Zufahrt, Einzäunung Grundstück, neue Treppen (Hauseingang/Sitzplatz) |
Oeffentliche Auflage: 09.09.2022 – 10.10.2022
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.