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6. September 2022

BG Nr. 2022/070

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Müller Thomas und Julienne, Hintere Bergstrasse 14, 5734 Reinach

Projektverfasser

Seiler Immobilien AG, Kirchgasse 3, 6287 Aesch

Lage

Parz. Nr. 1781, Geb. Nr. 193, Hintere Bergstrasse 14

Bauobjekt

Neue Umgebungsgestaltung bei Zufahrt, Einzäunung Grundstück, neue Treppen (Hauseingang/Sitzplatz)

Oeffentliche Auflage:           09.09.2022  – 10.10.2022                 

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.